Chronologie des juristischen Kampfes zur Erhaltung des Bannwaldes

 

Im Folgenden wird der bisherige Verlauf des komplexen juristische Kampfes des BUND um den Bannwald kurz dargestellt:

25.10.2011 - Planfeststellungsverfahren

Mit Offenlegung am 25.10.2011 läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Kiesabbaus am Langener Waldsee. Der BUND hat zusammen mit dem NABU am 08.12.2012, und in fünf weiteren Nachträgen, auf über 300 Seiten umfangreiche Einwendungen und Stellungnahmen gegen die geplante Bannwaldrodung und die Erweiterungspläne der Fa. Sehring in das Planfeststellungsverfahren eingebracht.

15.08.2013 - Planfeststellungsbeschluss

Am 15.08.2013 ergeht vom Regierungspräsidium Darmstadt der Planfeststellungsbeschluss. Der Kiesabbau wird in der Fläche zwar von den beantragten 82,7 ha auf nunmehr 63,7 ha reduziert, aber im Grundsatz folgt die Darmstädter Behörde den Plänen der Fa. Sehring.

14.10.2013 - BUND Klage (1) gegen den Planfeststellungsbeschluss

Wegen der grundsätzlichen Problematik einer „Bannwaldrodung für Wirtschaftsinteressen“, aber auch wegen der erheblichen ökologischen Auswirkungen dieses Eingriffs beschließt der Vorstand des BUND Landesverbandes Hessen, gegen den Entscheid zu klagen. Diese Klage wird am 14.10.2013 fristgerecht beim Verwaltungsgericht (VG) eingereicht und umfassend begründet. Die Klage hat zunächst aufschiebende Wirkung.

23.10.2013 - Sehring-Antrag auf Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses

Am 23.10.2013 beantragt die Fa. Sehring beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses.

23.10.2013 - Hauptbetriebsplananpassung/Auskiesung Abbauabschnitt 1a (7,5 ha)

Ebenfalls am 23.10.2013 beantragt die Fa. Sehring mit einem bergrechtlichen Sonderbetriebsplan die Erweiterung eines bestehenden bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes, um die formalen Voraussetzungen für die Rodung und den Abbaubeginn der ersten 7,5 ha zu erfüllen. Gleichzeitig reicht Sehring geänderte und angepasste Planfeststellungsunterlagen ein.

09.12.2013 - RP-Genehmigung der Hauptbetriebsplanerweiterung/Anordnung Sofortvollzug

Mit Entscheidung vom 09.12.2013 genehmigt das RP-Darmstadt die Betriebsplanerweiterung und ordnet den Sofortvollzug für den ersten Abbauabschnitt an. Unmittelbar nach Erhalt der Entscheidung beginnt Sehring mit den Rodungsarbeiten und sperrt das Areal großräumig ab.

09.12.2013 - BUND Klage (2) gegen den Hauptbetriebsplan

Aus formaljuristischen Gründen reicht der BUND am 09.12.2013 eine zweite Klage gegen die Zulassung des erweiterten bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes beim VG-Darmstadt ein.

09.12.2013 - BUND Eilantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Gleichzeitig stellt der BUND beim VG-Darmstadt einen Eilantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und beantragt bei Gericht einen sofortigen Stopp der Rodungsarbeiten, damit Sehring bis zur Entscheidung über den Eilantrag keine vollendeten Tatsachen schaffen kann.

09.12.2013 - Rodungsmoratorium

Am 09.12.2013 erwirkt das VG bei Sehring ein entsprechendes vorläufiges Stillhalteabkommen bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag.

07.02.2014 - Ablehnungsbescheid des VG für den BUND-Eilantrag

Am Freitag dem 7.2.2014 gegen 16.30 Uhr teilt das VG Darmstadt der Rechtsanwältin des BUND, Frau Philipp-Gerlach, mit, dass der Antrag des BUND mit Beschluss vom 31.1.2014 abgelehnt ist.

07.02.2014 - BUND-Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Kassel

Noch am selben Abend legt Frau Philipp-Gerlach nach Prüfung des VG-Beschlusses und Rücksprache mit dem BUND-LV beim VGH Kassel, der nächsthöheren Instanz, Beschwerde gegen den VG-Beschluss ein. Bis zum 12.2.2014 10.00 Uhr muss dem VGH die schriftliche Begründung vorgelegt werden.

20.02.2014 - Der VGH Kassel lehnt die Beschwerde des BUND ab.

Der Firma Sehring ist damit gestattet, die geplanten Arbeiten auf dem ersten Teilabschnitt von 7,5 ha durchzuführen, insbesondere die Rodung des Bannwaldes fortzusetzen. Endgültig wird über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen und der Auskiesungsgenehmigung durch den Regierungspräsidenten im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

(Klaus Göbel)

27.10.2015 - RP-Auskiesungs-Genehmigung  für eine weitere Fläche von 4,2 ha.

Obwohl für den 1.12.2015 bereits eine Gerichtsverhandlung über die Klage des BUND vom 14.10.2013 angesetzt ist , hat das RP Darmstadt einem neuen Hauptbetriebsplan der Firma Sehring zugestimmt und sofortige Rodungs- und Auskiesungsmaßnahmen im Langener Stadtwald auf einer weiteren Fläche von 4,2 ha erlaubt.


02.11.2015 - Klage des BUND gegen den Sofortvollzug

Der BUND versucht auch diesmal, die gefährdete Waldfläche mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vor der Zerstörung zu bewahren, und klagt vor dem VG Darmstadt gegen die erneute Rodungsgenehmigung.


22.12.2015 - Gerichtsverhandlung im Hauptsacheverfahren BUND gegen RP Darmstadt/Sehring

Das VG Darmstadt beanstandet zwar erhebliche Mängel des Planfeststellungsverfahrens und fordert ein entsprechendes Planergänzungsverfahren, weist aber in seinem Urteil vom Januar 2016 die Klage des BUND ab. Es lässt aber die Revision in der nächsthöheren Instanz zu.


22.02.2016 - Der BUND legt Berufung gegen das Urteil des VG Darmstadt ein

Der BUND sieht nach einer sorgfälgigen Prüfung des VG-Urteils und des Verhandlungsverlaufs am 22.12.2015 nach wie vor eine reale Chance, den Prozess gegen das RP Darmstadt und die Fa. Sehring zu gewinnen, und hat beim Verwaltungsgerichtshof Kassel  Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil eingelegt.ein.


27.06.2016BUND-Beschwerde gegen die Ablehnung der Klage gegen den Hauptbetriebsplan

Nachdem das VG Darmstadt auch die parallel laufende Klage des BUND gegen den Hauptbetriebsplan abgewiesen, aber wiederum die Beschwerde dagegen beim VGH Kassel zugelassen hat, legt der BUND am 27.06.2016 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen die Entscheidung des VG Darmstadt ein.

 

Langener Waldsee mit geplanter und genehmigter Fläche für die Kiesgrubenerweiterung
Karte: RP Darmstadt

 



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