14. Oktober 2022

BUND Klage zur Rettung des Bannwaldes abgewiesen

Am 06.10.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mündlicher Verhandlung die Klagen des BUND zum Stopp des Kiesabbaus im Langener Stadtwald abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor, aber dies bedeutet, dass schon in ein paar Tagen oder Wochen wieder viele Hektar Bannwald dem Kiesabbau zum Opfer fallen werden.

Obwohl es wichtiger denn je ist, unseren Wald zu schützen und zu erhalten, werden Umwelt- und Naturschutzaspekte immer noch Wirtschaftsinteressen untergeordnet.

Ungeachtet dieses Rückschlages wird der BUND aber weiter darauf schauen, was sich rund um den Waldsee in Sachen Aufforstung und Renaturierung tut.

22. Februar 2022

Aktueller Stand der Rodung und Auskiesung

 

 

 

 

11. August 2021

Renaturierung und Rodung

Im Zusammenhang mit der Ankündigung des Naturschutzverbandes BUND, die vom Hessischen Verwaltungsgericht abgewiesenen Klage gegen den weiteren Kiesabbau im Langener Bannwald nun höchstrichterlich vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, machen sich die hiesigen Naturschützer Sorgen. Mit der Anfang September anstehenden Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplanes, könnte auch die Rodungsgenehmigung für einen weiteren Auskiesungsabschitt der Südosterweiterung des Sehring-Tagebaubetriebes erteilt werden, obwohl die an eine erneute Waldinanspruchnahme gekoppelten Pflanz- und Wiederaufforstungsverpflichtungen in einem bereits zuvor ausgebeuteten Abbauabschnitt ganz offensichtlich noch nicht vollständig erfüllt seien, gibt der BUND zu bedenken. Nach den Abbauplanungen der Fa. Sehring stehe nun mit dem Abbauabschnitt 3a im Winter 2021/2022 als nächstes konkret ein ca. 5,8 Hektar großes Waldgebiet zur Rodung an. Gemäß Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2013/2016 dürfe die Rodung aber nur erfolgen, wenn die Renaturierung und Wiederaufforstung eines bereits wiederverfüllten Bereiches des Tagebaus abgeschlossen sei. Die Richter in Darmstadt und Kassel hatten nach Angaben des BUND bei den Klageabweisungen stets darauf verwiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Südosterweiterung ja eine direkte Kopplung von Waldrodung und zeitnaher Wiederaufforstung enthalte, und so die Schere zwischen Waldverlust und Wiederaufforstung gar nicht auseinanderklaffen könne. Doch genau dies befürchten die Naturschützer nun. Auf besagter Fläche des entsprechenden Rekultivierungsabschnittes, auf der gemäß der Rekultivierungsplanungen wieder Wald entstehen soll, sei ganz offensichtlich bisher aber noch kein einziger Baum gepflanzt worden, befürchtet der BUND. Nach eigenen Angaben werden die Naturschützer daher mit Argusaugen beobachten, dass im Langener Stadtwald nicht ein weiterer Baum für den Kiesabbau geopfert wird, bevor die vorlaufenden Renaturierungsverpflichtungen nicht vollständig erfüllt sind. Der geschärfte Blick der Aktivisten richtet sich dabei auch nach Darmstadt, wo das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde in Kürze über das Hauptbetriebsplanverfahren entscheiden muss.

Die Forderung des BUND hierzu ist ganz klar: Es dürfe keine neue Rodungserlaubnis erteilt werden, bevor die bestehenden Renaturierungsverpflichtungen nicht vollständig erfüllt seinen!

2. August 2021

BUND setzt Rechtsstreit zur Rettung des Bannwaldes fort

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) setzt seinen Kampf zur Erhaltung des Bannwaldes am Langener Waldsee fort. Der dauerhafte Erhalt des Bannwaldes hat für uns Vorrang vor den kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen, für die der Kiesabbau steht. Durch den Klimawandel nimmt die Bedeutung des Bannwaldes als Ausgleichsfläche für die bebauten Bereiche sogar noch deutlich zu.

Der BUND hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht als nächste und letzte Gerichtsinstanz angerufen. Der Verband ist optimistisch, dass er den Rechtsstreit dort zugunsten des Bannwaldes entscheiden wird. Den Weg zum Bundesverwaltungsgericht hatte die Vorinstanz, der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel), geöffnet, denn er hatte die so genannte Revision zugelassen. Der Weg durch die Instanzen ist mühsam, beschwerlich und teuer, doch der BUND sieht ausgesprochen gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Revision gegen die Entscheidungen des VGH Kassel und der Erhalt Bannwald ist die Mühen wert.

Ausdrücklich lobt der BUND die kürzlich bekannt gewordene Gesetzesinitiative der schwarz-grünen Landesregierung, mit der der Bannwald vor weiteren Rodungen für den Kiesabbau geschützt werden soll. Damit wird eine Auseinandersetzung wie um den Bannwald am Langener Waldsee nach der Novellierung des Hessischen Waldgesetzes nicht mehr nötig sein.

Hintergrund

„Bannwald“ kann in Hessen nach §13 Abs. 2 Hessisches Waldgesetz ausgewiesen werden, soweit ein Wald „aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung in seiner Flächensubstanz im Hinblick auf seine Schutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion in besonderem Maße schützenswert ist.“

Der Rechtsstreit begann 2013, nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt den Kiesabbau auf einer Fläche von über 67 Hektar Bannwald zugelassen hatte. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte die Klage des BUND Hessen am 22.12.2015 abgewiesen, aber die Berufung gegen das Urteil bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH Kassel), zugelassen. Der VGH Kassel entschied den Fall erst nach der ungewöhnlich langen Zeitspanne von sechs Jahren am 17.02.2021. Er ließ die Revision gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu,

da die hier maßgeblichen rechtlichen Fragen der Klagebefugnis eines Umweltverbandes gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan sowie das Verhältnis zwischen Rahmenbetriebsplan und Hauptbetriebsplan höchstrichterlich noch nicht oder nicht vollständig geklärt sind und

da die hier maßgeblichen rechtlichen Fragen des Verhältnisses der artenschutzrechtlichen Prüfung in einem bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan zu deren Umsetzung durch Haupt- und Sonderbetriebspläne höchstrichterlich noch nicht geklärt sind.

28. Februar 2021

VGH in Kassel entscheidet

Am 18. Februar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) bekanntgegeben, dass die beiden zweitinstanzlichen Verfahren, die dort schon mehrere Jahre anhängig sind, abgewiesen wurden. Damit dauert der juristische Kampf gegen die weitere Bannwaldvernichtung durch Kiesabbau seit der Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen zur Südosterweiterung im Jahr 2011 nunmehr schon 10 Jahre.
Doch ein "Freibrief erster Klasse für den Kiesabbau im Bannwald" bedeuten die Urteile aus Kassel nicht. Zu einen hat das Gericht in beiden Verfahren Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen, und zum anderen liegen die Urteilsbegründungen derzeit auch noch nicht vor. Und manchmal finden sich in den Urteilen auch noch erweiternde Auflagen oder Festlegungen. Das gilt es inhaltlich und juristisch genau zu
analysieren, bevor der Landesvorstand dann final darüber entscheidet, ob und in welcher Form weitere juristische Schritte bestritten werden.
Einen Erfolg kann der BUND unabhängig von weiten juristischen Verfahren aber bereits jetzt verbuchen:
Sowohl bei dem Abbauunternehmen Sehring, als auch beim zuständigen Bergamt im Darmstädter Regierungspräsidium weiß man inzwischen sehr genau, dass bei allem was in Langen in Sachen Kiesabbau passiert der BUND hier sehr genau hinschauen wird. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Defizite bei der Erfüllung alter und neuer Rekultivierungsverpflichtungen.

 

 

10. November 2020

BUND Klage gegen Kiesabbau

Über 6 Jahre ist die Klage des BUND gegen die Erweiterung des Kiestagebaus im Langener Stadtwald nun schon beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig. Ca. ein Drittel des Waldes in dem 63 Hektar großen Areal sind aber inzwischen bereits der Motorsäge zu Opfer gefallen, weil das Darmstädter Regierungspräsidium immer wieder kleine Teilabschnitte im Sofortvollzug zur Auskiesung freigegeben hat. Und dies, obwohl der Planfeststellungsbeschluss zur Südosterweiterung des Sehring-Tagebaubetriebes auf Grund der Klageverfahren noch nicht rechtskräftig ist. Mit Erleichterung sieht der BUND dem Verhandlungstermin am beim VGH in Kassel entgegen. Endlich wird über die Klage entscheiden, bevor der Wald dort komplett gerodet ist. Auf der anderen Seite bemängelt der BUND, dass in einer Zeit, wo hier im Rhein-Main Gebiet fast flächendeckend die Wälder sterben oder ums Überleben kämpfen, für die Gier nach Geld und Rohstoffen überhaupt noch großflächig Jahrhunderte alte Waldbestände geopfert werden sollen. Obwohl die Klage des BUND in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht in Darmstadt abgewiesen wurde, setzt der BUND große Hoffnung auf Verhandlung beim VGH, weil hier nun endlich die wichtigen umwelt- naturschutzrechtlichen Unzulänglichkeiten auf den Richtertisch kommen, die von den Darmstädter Richtern ausgeklammert wurden. Insbesondere sieht der BUND große Verfahrensmängel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, dem Artenschutz und beim Grundwasserschutz. In dem Verfahren zur Südosterweiterung hat man zum Beispiel die Natureingriffe schön kleingerechnet und im Nachgang stellt sich nun heraus, dass die Fa. Sehring für den Abbaubetrieb viel mehr Betriebsflächen benötigt, als im Planfeststellungsbeschluss genehmigt wurden. Diese Salamitaktik führt dazu, dass Renaturierungsverpflichtungen aus älteren Verfahren nun erst mit jahrzehntelanger Verzögerung umgesetzt werden sollen. Dadurch klafft die Schere zwischen Naturraubau und Wiedergutmachung immer weiter zu Lasten von Natur und Umwelt auseinander. Der BUND bedankt sich ausdrücklich bei den vielen Menschen aus Langen und Umgebung und bei den verschiedenen Organisationen und Parteien welche für die Klage erhebliche Summen gespendet haben.

Um das anstehende Verhandlungsverfahren beim VGH auf Augenhöhe mit den Prozessbeteiligten und mit der nötigen Professionalität zu führen, bittet der BUND auch weiterhin um finanzielle Unterstützung.

 

Waldverlust stoppen !


Seit 2011 kämpft der BUND gegen die großflächige Vernichtung wertvollen Waldbestandes durch den weiteren Sand- und Kiesabbau der Firma Sehring im Langener Stadtwald. Die Auskiesung stellt einen massiven Eingriff in Natur und Landschaft dar, verbunden mit einer ohne Zweifel erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers.

Bisher haben die Klagen des BUND vor dem Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt gegen den Planfestellungsbeschluss des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt und die Genehmigung des Hauptbetriebsplans nicht verhindern können, dass bereits - vor einem rechtskräftigen Urteil - ca. 12 ha Wald der Erweiterung des Kiesabbaus zum Opfer gefallen sind.
Nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und einer sorgfältigen Prüfung der bisher ergangenen Urteile sieht der BUND aber nach wie vor eine erhebliche Chance, die restlichen für die Auskiesung vorgesehenen 52 ha Wald vor der Vernichtung zu retten.

Die gegenwärtige Situation ist unter "Rechtslage" und in der Darstellung des gegenwärtigen Sachstandes auf der Startseite dargestellt ("Aktuelles").
Die Pressemitteilung des BUND-Landesverbandes vom 3.3.2016, die Sie unter "Presse" > "Pressemitteilungen" finden, gibt eine rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtsurteils und die Grundzüge der Bund-Argumentation.
Juristische Details und eine Chronologie der rechtlichen Auseinandesetzungen finden Sie unter "Rechtslage". Schließlich wird unter "Aktionen" über einige außergerichtliche Aktionen berichtet, mit denen die Öffentlichkeit auf den Einsatz des BUND für die Erhaltung unseres Waldes und einer intakten Umwelt aufmerksam gemacht und um Unterstützung geworben werden soll.

Die juristische Auseinandersetzung mit dem RP und der Firma Sehring bedeutet für den BUND eine erhebliche finanzielle Belastung. Der BUND bittet Sie deshalb, die Anstrengungen für den Erhalt des Waldes mit einer Spende zu unterstützen.

Spendenkonto:
Frankfurter Sparkasse
BLZ: 500 502 01
Konto: 799 912
IBAN: DE32 50050201 0000 799912
Stichwort: Langener Waldsee

Unser Flugblatt zum Kiesabbau und zum Waldverlust, verbunden mit unserem Spendenaufruf können Sie hier herunterladen (pdf 380 KB).

Beantragte Auskiesungsfläche


Bannwald erhalten !

 

Verhindern Sie mit uns die weitere Zerstörung des Langener Stadtwaldes.

Spendenkonto :
Frankfurter Sparkasse
BLZ :           50050201
Konto :        799912
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                    0000 799912
Stichwort:    Langener Waldsee

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