Pressemitteilung des BUND-LV Hessen zur Klage gegen den erweiterten Kiesabbau im Langener Stadtwald

 

Bannwaldschutz – Südosterweiterung Langener Waldsee: BUND wird Berufung einlegen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wird zum Schutz des Bannwaldes beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zu seiner Klage gegen die Südosterweiterung des Langener Waldsees einlegen. Für den BUND bewertet Vorstandssprecher Herwig Winter die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt als Steilvorlage für den Weg in die nächste Instanz: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist widersprüchlich. Nach Auswertung der Urteilstextes sind wir optimistisch, dass wir den Bannwald retten können.“

 Der BUND will mit seiner Klage die Aufhebung des in 2013 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses zur „Südosterweiterung des Langener Waldsees“ erzwingen. Für die Gewinnung von Kies und Sand sollen 66.700 Quadratmeter Wald gerodet werden. Der Wald war am 15.10.1996 unter anderem zum Schutz gegen den weiteren großflächigen Abbau von Kies und Sand zum „Bannwald-Schutzgebiet“ nach dem Hessischen Forstgesetz ausgewiesen worden.

 Einmal mehr erweist sich, dass das Bundes-Berggesetz dringend geändert werden muss, weil es viel zu kompliziert ist und einen effektiven Rechtschutz nahezu unmöglich macht. Über die formalen Fallstricke des Bergrechts waren auch das Verwaltungsgericht Darmstadt und das Regierungspräsidium gestolpert. So hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt in der Verhandlung am 22.12.2015 festgestellt, dass es im Eilverfahren selbst einen Fehler gemacht hatte. Damals ging es um die Frage, ob eine Teilfläche von sieben Hektar Wald bereits vor der Entscheidung des Rechtsstreits gefällt werden dürfe. Das Gericht stellte in der Verhandlung am 22.12.2015 klar, dass die Rodung damals eigentlich nicht hätte erfolgen dürfen. Voraussetzung für solche Vorab-Rodungen sei nämlich, dass die Genehmigungsbehörde auf der Ebene der Planfeststellung eine vollständige Planung bewertet und zugelassen hat. Eine solche umfassende Genehmigung lag aber nicht vor.

 Hervorgerufen wurde die Problematik, weil das Regierungspräsidium das Abbauvorhaben genehmigt hatte, obwohl es selbst einen Bedarf zur Planergänzung sah. Diese Planergänzung wurde nötig, weil das Vorhaben nicht wie beantragt, sondern auf einer um 19 Hektar kleineren Fläche zugelassen wurde. Üblich wäre gewesen, dass die Behörde den Antragsteller auffordert, seine Pläne mit reduziertem Flächenumfang neu vorzulegen. Das Regierungspräsidium Darmstadt wählte aber einen anderen Weg. Es ließ das Vorhaben trotz unvollständiger Planung zu, ordnete in der Planfeststellungsentscheidung die Vorlage ergänzender Pläne an, die die Reduktion der Abbaufläche berücksichtigen. Diese geänderten Pläne wurden dann ohne Beteiligung des BUND und der Öffentlichkeit in einem der Planfeststellung nachgelagerten Verfahren, der Zulassung des sogenannten Hauptbetriebsplans, genehmigt. Diese Verlagerung in ein nachgelagertes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Gerichtsverhandlung am 22.12.2015 beanstandet. Zum Zeitpunkt der am 22.12.2015 war dieser Plan aber bereits wieder außer Kraft und durch einen neuen Hauptbetriebsplan ersetzt worden, über den ebenfalls ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und des BUND behördenintern entschieden wurde.

 

Die Feststellung einer unvollständigen Planfeststellungsgenehmigung durch das Verwaltungsgericht hatte zwei Konsequenzen:

   1.  Zum einen konnte das Verwaltungsgericht Darmstadt über die für den BUND maßgeblichen Fragen zum Naturschutz nicht entscheiden, weil zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch keine genehmigte abgeschlossene Naturschutzplanung vorlag. Der Vorwurf des BUND, das Regierungspräsidium Darmstadt habe mit der Genehmigung des Kiesabbaus gegen das Naturschutzrecht und insbesondere die Vorschriften zum Artenschutz verstoßen, hat das Gericht also weder verworfen noch bestätigt. Vielmehr stellte es fest, dass eine solche Prüfung nicht möglich sei, weil noch gar keine abschließenden Regelungen vorlägen. Es wies die Klage des BUND trotz dieses Mangels ab, weil es alle vorliegenden Genehmigungsinhalte, die z.B. Fragen der Raumordung oder das Forstrecht betrafen, für rechtmäßig befand. Für den BUND ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, weil ein Rechtsverstoß auch dann vorliegt, wenn eine notwendige naturschutzrechtliche Regelung gar nicht erst getroffen wird. Herwig Winter: „Da das Gericht festgestellt hat, dass das Regierungspräsidium das Naturschutzrecht nicht ausreichend beachtet hat, hätten wir bereits in der ersten Instanz Erfolg haben müssen.“

  2.   Die zweite Folge der Feststellung des Verwaltungsgerichts betraf das Regierungspräsidium Darmstadt. In großer Eile setzte es nämlich das noch fehlende Planergänzungsverfahren auf der Ebene der Planfeststellung in Gang, damit die Firma Sehring den bereits im Herbst 2015 angeordneten Sofortvollzug zur Rodung weiterer vier Hektar Bannwald noch vor dem 01.03.2016 rechtssicher vollziehen konnte. Die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung und die zunächst sehr kurze Beteiligungsfrist in diesem Verfahren wurden vom BUND teilweise erfolgreich heftig kritisiert, denn das Regierungspräsidium räumte dem BUND zunächst eine kurze, dann aber eine deutlich längere Frist ein. Mittlerweile ist der Planergänzungsbescheid erlassen worden und die Bäume wurden gefällt. Der BUND sieht in der fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin einen Rechtsverstoß und hält die Regelungen zum Schutz der bedrohten Tierarten weiterhin für unzureichend. Diese Fragen werden nun ebenfalls Gegenstand der Verhandlung in der 2. Instanz.

 

Pressekontakt:

 Thomas Norgall, stellv. Landesgeschäftsführer/Naturschutzreferent

 

Pressemitteilung vom Juni 2015: Sponsorenlauf für die Erhaltung des Langener Stadtwaldes

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier senden wir Ihnen den Bericht über unseren Sponsorenlauf am 31. Mai 2015

Der Bannwald am Langener Waldsee ist in Gefahr. Deshalb veranstalteten wir am Sonntag den 31. Mai 2015 einen Sponsorenlauf gegen den Verlust von Bannwald durch Rodung und weitere Auskiesung. Einen solchen Lauf veranstalteten wir bereits im Jahre 2015. Der BUND Hessen e.V. hat eine rechtliche gegen die vom Regierungspräsidium der Firma Sehring erteilte Genehmigung eingereicht. Eine Entscheidung gibt es noch nicht. Aus unserer Sicht sind die Belange des Naturschutzes hier nicht ausreichend berücksichtigt worden. Wir haben die Hoffnung den Waldverlust und die Auskiesung noch stoppen zu können und der Wald für die Erholung der Menschen und für die Tier- und Pflanzenwelt in dieser dicht besiedelten Region erhalten bleibt.

Diese Klage kostet Geld und wir haben als Ortsverband mit unserer Aktion wieder einen guten Beitrag für die Finanzierung dieser Klage leisten können. Das Wetter spielte mit. Die Stimmung war gut. Etwa 25 Läufer gingen an den Start. Wobei dieser Lauf kein Wettlauf war und die Teilnehmer auch einfach nur durch den Wald gehen konnten. Der Weg führte etwa entlang der Grenzen des zur Auskiesung anstehenden Areals von 64 Hektar (0,640 Quadratkilometer). An einigen Stellen konnte man durch den Zaun hindurch die bereits gerodete Fläche von 7,50 Hektar sehen konnte. Viele Teilnehmer äußerten sich betroffen über das Maß der erfolgten und noch zu befürchtenden Naturzerstörung. Es gab viel Zustimmung zu unserem Anliegen und über das Thema Mensch und Umwelt. Wir hatten u.a. auch den Magistrat der Stadt Langen und die im Stadtparlament vertretenen Parteien eingeladen. Leider ist von diesem Personenkreis niemand gekommen. Trotzdem - Es war ein Erfolg.
Wir hatten Sie seinerzeit über den geplanten Sponsorenlauf informiert und Sie eingeladen.

Mit freundlichen Gruß
Siegfried Eyrich
Mitglied im Vorstand des BUND Hessen e.V.
Ortsverband Langen-Egelsbach

Email: bund.langen-egelsbach@ bund.net
Website: www.langen-egelsbach.bund.net

 

Pressemitteilung vom 22.11.2014

Zum Verkauf der Langener HFG-Anteile, Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses - Stellungnahme des BUND-Ortsverbandes Langen & Egelsbach.

 

Zum dritten Mal versucht der Magistrat der Stadt Langen, die Anteile der Stadt an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG), der Betreiberin des Egelsbacher Flugplatzes, an den Mehrheitsgesellschafter NetJets zu verkaufen. Nachdem der Verkauf 2009 durch den Bürgerentscheid vom 27.9.2009 verhindert worden war und der zweite - handstreichartige - Versuch 2012 v.a. am Widerstand der CDU und der Grünen gescheitert war, hat nun der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2014 mit knapper Mehrheit entschieden, den Verkauf zu empfehlen. CDU und FWG-NEV haben ihre Bedenken  zwar nicht aufgegeben, sich aber nur ihrer Stimme enthalten.

 

Der Ortsverband Langen & Egelsbach des Bundes für Umwelt und Naturschutz, BUND, hat sich bereits 2009 entschieden gegen den Verkauf der kommunalen HFG-Gesellschaftsanteile gewandt, da erhebliche Nachteile für die Anwohner und die Umwelt zu befürchten sind und da der Vertrag mit dem Käufer, dem Geschäftsflugzeug-Betreiber NetJets, die Rechte der Stadt Langen und der Gemeinde Egelsbach und ihrer Parlamente stark einschränken würde. Daran hat sich seitdem nichts geändert:

 

Wenn gesagt wird, dass die Einflussmöglichkeiten der Stadt Langen als HFG-Gesellschafter auf die Planungen und Maßnahmen für den Flugplatzbetrieb gering seien, so muss zunächst daran erinnert werden, dass der Langener Magistrat diese Situation selbst herbeigeführt hat, indem er dem Verkauf der HFG-Anteile der Stadtwerke zugestimmt hat (und zwar am gleichen Tag, an dem der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Stadtanteile für zulässig erklärt hat). Mit dem Verkauf ihrer Gesellschaftsanteile würde die Stadt jedenfalls auch noch auf ihre gesetzlichen Auskunfts- und Informationsrechte gegenüber der HFG verzichten und wäre dann auch in dieser Hinsicht -als Mitglied eines Beirates - ganz auf den guten Willen der HFG-Geschäftsführung angewiesen.

 

Viel schwerwiegender sind aber die Verpflichtungen, die die Stadt Langen mit dem Verkauf ihrer Anteile eingehen würde. In dem "Vertrag über die Entwicklung und den Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach",  der Teil des Kaufvertrags ist, würde sich die Stadt verpflichten, die HFG

"bei der Beantragung aller öffentlich-rechtlicher Genehmigungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der in Anhang 1 beschriebenen Maßnahmen zu unterstützen, sowie bei sämtlichen sonstigen Maßnahmen, die für die Aufrechterhaltung und Durchführung des gegenwärtigen und künftigen Flugbetriebs im Instrumentenflugbetrieb am Flugplatz Frankfurt-Egelsbach notwendig sind."

 

Darüber hinaus muss die Stadt für sich und für alle Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, auf alle Rechtsmittel gegen diese Maßnahmen verzichten.

 

 Zur Erinnerung:   zu den Maßnahmen gehören:

 

-  Einführung des Instrumentenflugbetriebes

-  Betriebsgenehmigung für größere Flugzeuge (bis 25 t statt bisher 20 t )

-  Heraufsetzung der zulässigen Lärmbelastung von 55dB(A) auf 57 dB(A) als Soll-Obergrenze

-  Verlängerung der Start- und Landebahn um 300m, Verbreiterung um 5m

-  weitere Eingriffe in die Landschaft außerhalb des Flugplatzes, insbesondere in den Baumbestand,

-  keine verbindliche Festlegung einer nächtlichen Ruhezeit

-  bis 100.000 Flugbewegungen pro Jahr

Einen derartigen Ausbau des Flugplatzes Egelsbach, der die Belastungen der Menschen und der Umwelt in der Umgebung weiter erhöhen würde und von dem auch Langen betroffen sein würde, muss die Stadt dann nicht nur dulden, sondern sogar unterstützen.

Einem Auftrag der Bürger  oder der Stadtverordneten, ggbfs. gegen Fluglärm oder andere gesundheitsschädigende  Belastungen vorzugehen, die vom Flugplatz Egelsbach ausgehen,  könnte die Stadt z.B. nicht mehr nachkommen. Damit lässt sich die Stadt Langen ein Stück kommunaler Selbstverwaltung abkaufen, den Langener Bürgern wird ein Stück demokratischer Mitbestimmung genommen.

 

Die wesentlichen Verpflichtungen der HFG sind dagegen als Soll-Bestimmungen formuliert oder lassen jeweils ein Hintertürchen offen, sind also nicht wirklich verbindlich.

 

Der BUND fordert daher die Langener Stadtverordneten auf, den Verkauf der Anteile der Stadt Langen an der Hessischen Flugplatz GmbH abzulehnen.

 

 

 

 

Pressemitteilung vom 07.04.2014

Kiesabbau: Naturschützer pilgern zur Rodung im Bannwald. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald überreicht Spendenscheck

Der BUND Ortsverband Langen/Egelsbach hatte am Sonntag zu einem Waldspaziergang ein­geladen, um die Bevölkerung vor Ort zu informieren, was „im Namen des Allgemeinwohles für ein unglaublicher Naturraubau“ derzeit in unserem Wald stattfindet.

Bei strahlendem Sonnenschein fanden sich dazu knapp 60 Menschen am Wasserwerk-West ein, um mit den hiesigen Naturschützern einen Spaziergang zu der geplanten Südosterweite­rung des Kiestagebaus und zu den bereits 7,5 Hektar gerodeten Flächen des 1. Abbauab­schnittes zu unternehmen.

„Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren überrascht und erschüttert, über die riesi­gen Ausmaße des Waldgebietes, dass dem Kiesabbau weichen soll“, berichtet Rainer Klösel, örtlicher BUND-Vorsitzender in seinem Fazit zu der Veranstaltung: „Wir stellen immer wieder fest, dass die Menschen noch gar nicht richtig begriffen haben, was hier vor unserer Haustür für ein Frevel an Natur und Umwelt stattfindet. Deshalb werden wir auch nicht nachlassen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dieses Vorhaben noch zu verhindern.“

Daher freuten sich die hiesigen Naturschützer besonders über eine Spende vom SDW - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald über 200 EUR, um den BUND in dem noch laufenden Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zu unterstützen.

Auf Grund des anhaltenden Interesses in der Bevölkerung zu dem Thema kündigte der BUND an, weitere Waldspaziergänge und Aktionen durchzuführen.

Rainer Klösel



aus dem Bundesverband

Suche